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Apr 16, 2024

Kerala State Dental Council wird mit dem Registrierungsplan für Zahnkliniken fortfahren

Der Kerala State Dental Council (KDC) hat den Grundstein für die Registrierung von Zahnkliniken gelegt und zwei separate Registrierungsformulare für Zahnkliniken und Zahnlabore herausgebracht.

Veröffentlicht: 27. Juni 2018, 01:57 Uhr | Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2018, 01:57 Uhr | A+A A-

THIRUVANANTHAPURAM: Der Kerala State Dental Council (KDC) hat den Grundstein für die Registrierung von Zahnkliniken gelegt und zwei separate Registrierungsformulare für Zahnkliniken und Zahnlabore herausgebracht. Gemäß dem Antragsformat für die Registrierung einer Zahnklinik muss ein Antragsteller neben dem Namen, der Adresse und dem Eigentumsstatus der Klinik auch seine/ihre zahnärztliche Ausbildung, seinen Registrierungsstatus bei der Gemeinde sowie Einzelheiten zu anderen Lizenzen/Erlaubnissen angeben von anderen Behörden eingeholt werden.

Bei der Registrierung für ein Labor muss ein Antragsteller unter anderem die Anzahl der im Labor beschäftigten Dentalmechaniker, die Anzahl der beim KDC registrierten Dentalmechaniker und die Anzahl der beschäftigten Zahnärzte angeben. Im Januar hat die Regierung dies für Zahnkliniken zur Pflicht gemacht und Labore müssen sich beim Kerala State Dental Council (KDC) registrieren. Anschließend wurde erklärt, dass die Bestimmung nicht nur für Transparenz bei den Zahnärzten sorgt, sondern auch die Patientensicherheit durch die Minimierung von Medikationsfehlern gewährleistet.

Die Indian Dental Association (IDA)-Kerala hat sich jedoch gegen den vorgeschlagenen Schritt ausgesprochen. „Heutzutage sind Zahnkliniken und Labore im Bundesstaat zu einem florierenden Unternehmen geworden. Da die Regierung zahlreiche Beschwerden über die Anwesenheit von Quacksalbern in diesem Bereich erhält, ist es höchste Zeit einzugreifen, um in diesem Sektor für Transparenz zu sorgen“, sagte ein Beamter des Gesundheitsministeriums.

Entsprechendihnes war das KDC Standesbeamter, der als erster mit einer solchen Forderung an die Regierung herangetreten ist. Nachdem die Regierung den Antrag geprüft hatte, erließ sie im Januar eine Verwaltungsverordnung, die es für diejenigen, die Zahnkliniken und Labore eröffnen möchten, verpflichtend vorschreibt, zusätzlich zur Erfüllung anderer Voraussetzungen die Zustimmung des KDC einzuholen. „Der Registrar betonte die Notwendigkeit staatlicher Interventionen in diesem Sektor und schickte im August und Oktober 2017 zwei Briefe an die Regierung“, sagte ein Beamter des Gesundheitsministeriums. „Es wurde beschlossen, das neue Mandat einzuführen.“ Als das KDC eine diesbezügliche Anordnung erließ, wurde es gebeten, die Registrierungsformulare dafür vorzulegen“, fügt der Beamte hinzu.

IDA kämpft dagegenEntscheidung T'Puram: IDA-Kerala-Sekretär Dr. Suresh Kumar G bezeichnete den Schritt als ungerechtfertigt, da die vorgeschlagene Gesetzgebung zu Kerala Clinical Establishments (Registrierung und Regulierung) diese Anforderung erfüllen werde. „Das neue Mandat wird nur dazu beitragen, den Registrierungsprozess zu verkomplizieren. Derzeit muss man sich an die zuständige örtliche Behörde wenden, die Abfallbewirtschaftung sicherstellen, indem man eine Vereinbarung mit der Abfallbehandlungsanlage der IMA in Palakkad schließt und sich beim State Pollution Control Board registrieren lässt. Wenn solche Mechanismen vorhanden sind, stellt sich die Notwendigkeit einer Registrierung bei KDA“, sagte Suresh.

Entsprechendihnes war das KDCIDA kämpft dagegenEntscheidung
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